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Carmen Thiele

Künstler-Werkstatt

  

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Carmen Thiele


          IMPRESSUM:              


Diese Webpräsenz gehört und wird gepflegt durch Carmen Thiele.

  


          DATENSCHUTZ:         


Auf dieser Homepage werden durch den Inhaber der Webseite keine Daten gesammelt. Namen und Adressen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.

  


          AGB´s:                                                       "Künstlerin" = Malerin


§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung

Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk / die Werke in ihrem alleinigen Eigentum befindet/en und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.

1.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes / die Werke ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes / die Werke sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes / die Werke ist der Name der Künstlerin zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes / die Werke hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.

Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht/Zugangsrecht

Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar, der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe / Rückgabe des Werkes / der Werke

Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk / die Werke zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben. Der Nutzer ist verpflichtet, zum Vertragsende das Werk / die Werke in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

2.3 Publikationen/Katalog

Bei benötigten Publikationen werden Gestaltung, Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner festgelegt. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

Eine Kostenbeteiligung der Künstlerin ist, nach Absprache auch mit Kunstwerken, im gegenseitigen Einvernehmen möglich und muss gesondert vereinbart werden.

2.4 Haftung

Für Schäden am Werk / an den Werken, die während der Nutzungsdauer entstehen oder damit zusammenhängen, kommt der Nutzer / die Nutzerin in Höhe des Verkaufspreises auf. Daher ist eine Versicherung empfehlenswert.

2.5 Transport/Transportversicherung

Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen, sofern dies die Künstlerin nicht selbst organisiert bzw. es keine anderen Absprachen im Vertrag gibt.

2.6 Reisekosten

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin dafür, oder zur Erfüllung des Vertrages, werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.

2.7 Verlängerung der Überlassungsfrist

Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Das Honorar dafür wird schriftlich festgelegt und wird nach Vereinbarung oder mit Beginn der Verlängerung fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist

Die Künstlerin erstellt anhand der Vertragsbedingungen eine Rechnung für die Nutzerin / den Nutzer. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

3.2 Mehrwertsteuer

Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen

Änderungen, Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

§ 5 Abgabepflicht

Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.

Stand: November 2011

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